Versicherung Auto – das Pflichtversicherungsgesetz

Nach dem Pflichtversicherungsgesetz braucht jeder Fahrzeughalter eine Versicherung. Auto oder Motorrad müssen somit mindestens mit einer Haftpflichtversicherung ausgestattet sein. Die Haftpflichtversicherung ist dafür da, um den Schadenersatzpflichtigen durch die Ersatzleistung vor dem finanziellen Ruin zu bewahren. Sie garantiert dem Unfallgegner den Schadensersatz, auch wenn der Schädiger mittellos ist. Es wird der Schadensersatz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden übernommen. Zudem übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Somit ist die Haftpflicht die wichtigste Versicherung. Auto-Versicherer gibt es eine Vielzahl und somit haben Sie die Möglichkeit durch einen Versicherungsvergleich die günstigste Versicherung zu finden und somit jährlich Geld zu sparen.

Versicherung Auto – die Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes der Haftpflicht-Versicherung. Auto-Versicherer bieten die Übernahme von Schäden, entstanden durch Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Auch im Fall eines Kurzschlusses tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Teilkaskoversicherung ist eine wirklich lohnenswerte Versicherung – Auto, Motorrad oder das Wohnmobil sind damit sogar vor Mardern versichert. Bei dem Vergleich der Teilkaskoversicherungen sollten Sie immer auch den Leistungsumfang vergleichen. Dieser richtet sich nach dem Leistungskatalog. Der Leistungskatalog kann von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein. Sie sollten auf jeden Fall auf spezielle Klauseln im Versicherungsvertrag achten.

Versicherung Auto – die Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist die umfassendste Versicherung. Auto, Motorrad oder Wohnmobil sind damit komplett abgesichert. So deckt die Vollkasko nicht nur Risiken wie Diebstahl, Brand und Explosionen ab, sondern auch Schäden durch selbstverschuldete Unfälle, Glasbruch und Naturgewalt oder mutwillige Beschädigungen durch fremde Personen. Dabei ist es unerheblich ob der Verursacher haftbar gemacht werden kann. Besonders bei spielenden Kindern ist dies wichtig. Eine Vollkaskoversicherung eignet sich besonders für Neuwagen oder bei besonders teuren Fahrzeugen. Jedoch sollte man beachten, dass Kaskoversicherungen generell nicht zahlen, wenn grobe Fahrlässigkeit als Ursache des Schadens vorliegt.

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